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Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Stade

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Zuschuss Teilnehmerbeitrag

Teilnehmer*innen aus dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Stade, die aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht oder nur schwer an einer solchen Maßnahme teilnehmen können, kann bei Feststellung der Bedürftigkeit ein Zuschuss gewährt werden. In diesem Fall müssen die jeweiligen Personensorgeberechtigten einen Antrag beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Stade stellen. Die Förderung kann nur für Kinder- und Jugendliche gewährt werden, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Stade (mit Ausnahme der Stadt Buxtehude) haben.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Teilnehmerbeitrag unter Downloads.

Informationen können bei der Kreisjugendpflege Stade unter 04141-1251 /-90, /-92 oder /-93 eingeholt werden.